Mietbedingungen (AGB) für die Autovermietung Safarov
1. Vermieter2. Mietpreis
3. Vertragsschluss
4. Zahlung
5. Übergabe
6. Rückgabe
7. Stornierung
8. Berechtigte Fahrer
9. Nutzung des Fahrzeugs
10. Kraftstoff
11. Haftung des Mieters
12. Haftungsbegrenzung
13. Haftung des Vermieters
14. Reparaturen
15. Verhalten bei Unfall
16. Schlussbestimmungen
Anbieter und Vermieter der Fahrzeuge ist die Autovermietung Safarov, Kirchenweg 15 in 25980 Westerland auf Sylt
2.1. Es gelten die Preise der jeweils bei der Anmietung gültigen
Preisstaffelung.
2.2. Der Mietpreis wird immer inkl. Der gesetzlichen MwSt. ausgeschrieben.
Die Darstellung der Fahrzeuge mit Verfügbarkeit und dazugehörigen Preisen stellt eine invitatio ad offerendum an den Mieter dar. Die Verbindliche Annahme des Fahrzeuges erfolgt durch Übersendung einer Buchungsbestätigung per E-Mail einer Telefonischen Abmachung.
4.1. Die Zahlung erfolgt nach der Buchung aber vor Abholung des Fahrzeugs
per Überweisung, oder per PayPal. Eine Bezahlung vor Ort ist nach Vereinbarung möglich.
4.2. Aufgrund technischer Vorgaben der Kreditinstitute wird die Kreditkarte
bzw. das Bankkonto des Kunden binnen sieben Tagen nach der Buchung belastet.
4.3. Der Kunde erhält nach erfolgreicher Zahlung und Rückgabe des Fahrzeugs
eine Zahlungsbestätigung per E-Mail.
4.4. Es ist dem Kunden untersagt, Zahlungen zurückzubuchen, ohne dass der
Vermieter zuvor benachrichtigt wurde und ihm die Gelegenheit gegeben wurde, den
zu Unrecht eingezogenen Betrag binnen fünf Tagen zurückzuüberweisen. Die Kosten
einer unberechtigten Rückbuchung trägt der Kunde.
5.1. Die Übergabe erfolgt an der bei der Buchung ausgewählten Mietstation
zur vereinbarten Zeit des ersten Miettages. Eine Übergabe ist vorbehaltlich
einer Vereinbarung im Einzelfall nur zu den regulären Öffnungszeiten der
Mietstation möglich.
5.2. Die Übergabe erfolgt nur gegen Vorlage der Zahlungsbestätigung, des
Originals des Personalausweises und Führerscheins des Mieters, der gleichzeitig
immer erster Fahrer des Fahrzeuges ist. Alle zusätzlichen Fahrer müssen bei der
Übergabe anwesend sein und ebenfalls Personalausweis und Führerschein im
Original vorlegen.
6.1. Das Fahrzeug muss rechtzeitig innerhalb der vereinbarten Mietzeit
zurückgegeben werden. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Zustimmung des
Vermieters. Bei eigenmächtiger Verlängerung der Mietzeit durch den Mieter,
werden die zusätzlichen Tage mit dem vollen Basispreis zzgl. einer
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR netto berechnet.
6.2. Die Rückgabe hat regelmäßig bis 18:00 Uhr am letzten Tag der Anmietung zu
erfolgen. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.
6.3. Die Rückgabe erfolgt wiederum an derselben Mietstation, an der auch die
Übergabe erfolgt ist. Abweichende Vereinbarungen sind im Einzelfall zulässig,
wenn Sie schriftlich (auch per E-Mail) oder telefonisch vereinbart worden sind.
6.4. Nach Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt eine Prüfung auf Beschädigungen durch
die Mitarbeiter der Mietstation. Der Kunde erhält eine Bestätigung der
ordnungsgemäßen Rückgabe nur, soweit keine Beschädigungen festgestellt wurden.
Für die Prüfung räumen wir uns bei rückgaben die ohne Persönlicher
anwehsentheit stattfinden eine bearbeitungszeit von 48 Stunden ein.
7.1. Die Stornierung einer Mietwagenbuchung ist bis 30 Tage vor der
vereinbarten Übergabe kostenlos möglich.
7.2. Eine Stornierung, die weniger als 30 Tage aber mehr als sieben Tage vor
der vereinbarten Übergabe erfolgt, ist gegen eine Gebühr von 45% des
Bruttomietpreises möglich.
7.3. Eine Stornierung, die sieben Tage oder weniger vor der vereinbarten
Übergabe erfolgt, ist gegen eine Gebühr von 80% des Bruttomietpreises möglich.
7.4. Holt ein Mieter trotz verbindlicher Buchung das Fahrzeug nicht am vereinbarten
Übergabetag ab, berechnet der Vermieter trotzdem 100% des vereinbarten
Bruttomietpreises.
7.5. Es bleibt dem Mieter unbenommen nachzuweisen, dass dem Vermieter ein
geringerer bzw. gar kein Schaden entstanden ist.
8.1. Der Mieter und jeder zusätzliche Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt
sein und seit mindestens einem Jahr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis
sein.
8.2. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter oder einem bei der Buchung angegebenen
zusätzlichen Fahrer der mit 5,00€/Tag Aufpreis
berechnet wird geführt werden.
8.3. Für Mieter und/oder Fahrer im Alter zwischen 18 und 25 Jahren, werden die
bei der Buchung angegebenen Zusatzkosten für „Junge Fahrer“ erhoben.
9.1. Das Fahrzeug darf nur entsprechend der Vorschriften der StVO genutzt
werden.
9.2. Insbesondere untersagt ist die Nutzung
a. zur Teilnahme an Motorsportveranstaltungen, Fahrzeugtests und
Fahrsicherheitsübungen,
b. außerhalb für den öffentlichen Verkehr zugänglichen Bereichen,
c. auf unbefestigten Straßen,
d. zum Transport von gefährlichen, z.B. leicht entzündlichen und giftigen
Materialien,
e. zur oder bei Begehung von Straftaten,
f. zur Weitervermietung und
g. für alle Nutzungen, die über die vertragliche Nutzung hinausgehen.
9.3. Das Fahrzeug darf ohne schriftliche Erlaubnis des Vermieters die Insel Sylt
nicht verlassen. Sofern das Fahrzeug nachweislich die Insel Sylt ohne
schriftliche Erlaubnis des Vermieters verlassen hat, wird dem Mieter eine
zusätzliche Schadensersatzpauschale in Höhe von 50,00 EUR berechnet. Erfolgt
innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung keine Zahlung der Kosten, fällt eine
zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 25,00 EUR an.
9.4. Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge.
10.1. Der Mieter erhält das Fahrzeug stets mit komplett gefülltem
Kraftstofftank.
10.2. Die Rückgabe hat ebenfalls mit komplett gefülltem Kraftstofftank zu
erfolgen. Soweit das Fahrzeug nach der Rückgabe nachbetankt werde muss, wird
dem Mieter zzgl. zum Preis für den Kraftstoff eine Aufwandspauschale von 25,00
EUR berechnet. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung keine Zahlung
der Kosten für die Nachbetankung, fällt eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von
25,00 EUR an.
11.1. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des
Fahrzeugs entstehenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafzahlungen, für die
der Vermieter in Anspruch genommen wird.
11.2. Bei Schäden am Fahrzeug, Fahrzeugverlust und sonstiger Verletzung des
Mietvertrages haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen gesetzlichen
Regelungen.
11.3. Der Mieter hat das Fahrzeug in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es
übernommen hat.
11.4. Für Schäden an Rechtsgütern Dritter tritt zunächst die
Haftpflichtversicherung des Vermieters ohne Selbstbeteiligung ein. Wird der Vermieter
von der Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen, stellt der Mieter den
Vermieter von diesen Ansprüchen frei, soweit der Mieter den Schaden grob
fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
11.5. Der Mieter haftet auch für eine übermäßige Verschmutzung des Innenraums,
z.B. durch Hundehaare oder Sand. Wird das Fahrzeug in einem stark verschmutzten
Zustand zurückgegeben, ist der Mieter verpflichtet den erhöhten Reinigungsaufwand,
der mit einem Stundensatz jedoch mindestens einer Stunde von 20,00 EUR
berechnet wird, zu übernehmen.
12.1. optionale Sicherheitspakete:
- Die
Haftpflichtversicherung für Drittschäden ohne Haftungsbegrenzung für
Schäden am Mietfahrzeug so wie die Vollkaskoversicherung mit 2000.00 € ist
bei jeder Anmietung kostenfrei enthalten. Sie deckt alle Schäden am
Fahrzeug ab, die durch einen Drittschaden entstanden sind
– eigens verursachte Schäden müssen dabei in voller Höhe gezahlt werden. - Die Haftungsbegrenzung mit 1000,00 € Selbstbeteiligung deckt zusätzlich alle eigens verursachte Schäden ab und reduziert den zu zahlenden Betrag auf 1000,00 €.
- Die Haftungsbegrenzung mit 250,00 € Selbstbeteiligung deckt zusätzlich alle eigens verursachte Schäden plus Schäden an Reifen und Windschutzscheibe ab und reduziert den zu zahlenden Betrag auf 250,00 €.
.
12.2. Die Haftungsbegrenzung erfasst ausschließlich Schäden, die durch Unfall,
d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt
einwirkendes Ereignis, verursacht werden. Brems-, Betriebs- und Bruchschäden
sind keine Unfallschäden.
12.3. Nicht von der Haftungsbegrenzung erfasst sind Schäden, die durch eine
unsachgemäße Behandlung und/oder Bedienung des Fahrzeugs, z.B. durch
Schaltfehler, Falschbetankung oder unsachgemäß geladene Ladung verursacht
werden. So wie der Verlust des Fahrzeugs Schlüssel.
12.4. Die Haftungsbegrenzung deckt ebenfalls keine Schäden ab, die der Mieter
durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht, insbesondere bei
alkoholbedingten Fahrten
13.1. Die Haftung des Vermieters wegen der Verletzung vertraglicher
Verpflichtungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
13.2. In Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten und bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
haftet der Vermieter auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die
Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypisch zu erwartenden und
vorhersehbaren Schäden begrenzt. Dies gilt auch und gerade in Bezug auf nicht
vorhersehbare und fernliegende, auch Verschleißschäden.
Im Schadensfall ist der Vermieter unverzüglich unter der Telefonnummer +49
(0) 4651 – 338 61 00 zu benachrichtigen, um eine kurzfristige Reparatur des
Fahrzeugs zu gewährleisten.
15.1. Bei Unfällen ist der Vermieter unverzüglich unter der Telefonnummer +49 (0) 4651 – 338 61 00 zu benachrichtigen.
15.2. Der Mieter bzw. der Fahrer des Mietfahrzeugs sind verpflichtet, eine
wahrheitsgemäße schriftliche Darstellung des Unfallhergangs binnen 48 Stunden
nach dem Unfall per E-Mail an den Vermieter zu senden.
15.3. Der Mieter bzw. der Fahrer des Fahrzeugs ist verpflichtet, die
persönlichen Daten und Anschriften, sowie die Versicherungsdaten alle
Unfallbeteiligten und Zeugen, ferne Zeit, Ort und Straße des Unfallgeschehens
sowie die amtlichen Kennzeichen und sonstige Informationen der Unfallbeteiligten
Fahrzeuge festzuhalten.
15.4. Bei Unfällen mit einem geschätzten Schaden von über 200,00 EUR ist in
jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen. Der Mieter ist verpflichtet, das
polizeiliche Aktenzeichen, unter dem der Unfall aufgenommen wurde, an den
Vermieter zu übermitteln.
16.1. Der Gerichtsstand wird gegenüber juristischen Personen in Niebüll vereinbart.
16.2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht
anerkannt und sind nur dann wirksam, wenn diese schriftlich – auch per E-Mail –
vereinbart werden.
16.3. Der Vermieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.